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Quelle
VDB
Zuletzt aktualisiert
vor einem Tag
Beschreibung
Lieferung erfolgt ca. 10 Wochen nach Bestätigung des Festauftrags und dem Eingang einer 1/3-Anzahlung.Seltene original Thompson M1 in ungebrauchtem Arsenalzustand. Umgebaut zur EU-Dekowaffe mit EU-Deko-Stempel und -Zertifikat. Mit enhalten ist ein eingeschweißtes, ehemals 30 Schuss Dekomagazin (Magazinlippen entfernt). Wir hatten das Glück ein paar Kisten mit unbenutzten Thompson M1 zu erstehen.Die darin befindlichen und hier angebotenen Tommy M1 wurden nie zum Einsatz ausgegeben und haben lediglich minimale Transport- und Lagerspuren.Bis auf den Bereich links am Gehäuse, an dem beim Transport der Spannhebel der benachbarten Tommy Gun etwas gescheuert hat, sind diese MPs fast neuwertig.Dieser Bereich ist nicht Blank gescheuert. Es wurde lediglich die durchs phosphatieren bzw. sandstrahlen leicht matte Oberfläche glatt poliert und hat daher einen etwas dunkleren Schwarzton. In den Kisten waren sogar ein paar Stücke mit besonderem Kolben (seitliche Schraube) und vereinzelte Exemplare mit Umschalthebeln wie an einer Thompson 1928 dabei. Kurzbeschreibung:LackschaftVisierung: Ghostring Battle Sight/ KornNummerngleich: jaÜberarbeitet: neinFinish: 99% Phosphatierung bzw. BrünierungStempel/Beschriftung:Gehäuse links hinten: ''THOMPSON SUBMACHINE GUN''''CALIBER .45 M1''''NO.'' und die Waffennr.Gehäuse links vorne: ''JA'', 2x ''GEG'' in Kreis und ein WappenGehäuse rechts:''AUTO-ORDNANCE CORPORATION''''BRIDGEPORT,CONNECTICUT, U.S.A''Gehäuse oben: Thompson LogoGriffstück links: ''FIRE'', ''SAFE'' ''FULL AUTO'', ''SINGLE''Sonst die übliche Benummerung.Die abgebildete Thompson Magazintasche mit Lochkoppel, die Thompson Magazine, der Thompson Putzstock und die Thompson Ölflasche dienen nur zur Deko, sind nicht Bestandteil dieses Angebots, können aber separat erworben werden.Die Fotos sind beispielhaft. Ausgeliefert wird eine Thompson M1 in ähnlich gutem Zustand.
Kunden in Deutschland: EU-Dekowaffen bzw. Neu-Dekorationswaffen dürfen frei ab 18 Jahren (ohne Vorbestrafung) erworben werden und müssen dann lediglich 14 Tage nach dem Erwerb bei der örtlichen Waffenbehörde via Anzeigebescheinigung angemeldet werden. Kunden im Ausland: Hier benötigen wir ein offizielles Schreiben Ihrer Behörde, dass keine Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Alternativ reicht auch ein Gesetzesauszug aus, aus dem hervorgeht, dass keine Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Falls dies auch nicht möglich sein sollte, hilft Ihnen Ihr örtlicher Waffenhändler oder Büchsenmacher bestimmt gerne weiter. Bei einem Waffenhändler/Büchsenmacher reicht uns einfach ein Scan dessen Waffenhandelslizenz aus. Produktsicherheitshinweise:Hersteller: Antiquität nach Art. 3 Nr. 28 GPSR, Ansprechpartner: Niedermeier GmbH, Zenettistr. 29, 80337 München, GERMANY, E-Mail: [email protected], Web: www.waffen-niedermeier.de ACHTUNG: Zum Kauf dieses Produkts ist die Vorlage der Erwerbsberechtigung erforderlich !!!
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