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Quelle
VDB
Zuletzt aktualisiert
vor etwa einer Stunde
Beschreibung
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Anschütz Optics Classic 4-12x50 AO IR L4A 62630
Mehr als nur Classic - Solide Technik, klarer Fokus. Mit einem lichtstarken 50 mm Objektiv und einem beleuchteten L4A – Absehen ist das Classic 4–12×50 besonders vielseitig einsetzbar – auch bei schwächerem Licht. Die sechs Beleuchtungsstufen lassen sich fein abstimmen. Die Verstellung des Absehens erfolgt in 1/10 MRAD-Schritten. Das Glas ist Stickstoff gefüllt, schussfest für alle jagdlichen Kaliber und wasserdicht nach IP67. 1" Mono-Tube Flache Türme Leuchtpunkt Objektivseitige Parallaxekorrektur Schnellfokusokular vollständige Mehrfachbeschichtung der Linsen Widerstandsfester Zoomring
Technische Daten:
Mittelrohrdurchmesser in mm 25,4 1"Zoll
Vergrößerung 4-12x
Objektivdurchmesser in mm 50
Absehen L4A
Leuchtpunkt Ja
Parallaxeausgleich in m 9 - unendlich
Sehfeld in m/100m 8,7-2,9
Augenabstand in mm 76
Länge in mm 348
Gewicht in Gramm 620
Stickstofffüllung ja
Lieferumfang: Zielfernrohr Anschütz Optics Classic 4-12x50 AO IR Schutzkappen CR2032 Batterie Reinigungstuch Anleitung
EU Verantwortliche Person ahg Anschütz Handels GmbH Raiffeisenstraße 26 89079 Ulm Deutschland [email protected]
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist
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