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GPO Spectra 6x 1-6x24i G3i DRIVE

569 €

96332 Pressig, Deutschland
3
ID: 9602047
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Details

Marke
GPO
Kategorie
Zustand
Neu
Standort
🇩🇪 96332 Pressig, Deutschland
Verfügbarkeit
lieferbar

Aktualität

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Quelle
VDB
Zuletzt aktualisiert
vor einem Tag

Beschreibung

Shoplink und Verfügbarkeit
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GPO Spectra 6x 1-6x24i G3i DRIVE

Das SPECTRA™ 6fach-Zielfernrohrmodelle bieten präzise, zuverlässige und qualitativ hochwertige Leistung für verschiedene Anwendungen.
30mm Mittenrohr, GPObright™ Linsenbeschichtungen und iControl™ Beleuchtungstechnik sind nur einige der Merkmale, die Sie in diesen Modellen finden.
Vollgepackt mit Leistung, damit Sie Ihre Leidenschaft genießen können.

Technische Daten:
Vergrößerung: 1x-6x
Sehfeld auf 100m: 42-7m
Objektivdurchmesser: 24mm
Austrittspupille: 9,5-4mm
Augenabstand: 97mm
Klickverstellung: 1cm/100m
Parallaxeinstellung: 100m Parallaxfrei
Transmission: 90%
Länge: 282mm
Mittenrohrdurchmesser: 30mm
Gewicht: 459gramm
 Außendurchmesser Objektiv: 30mm
Außendurchmesser Okular: 45,8mm
Absehen: G3i DRIVE

Lieferumfang:
Spectra 6x 1-6x24i G3i DRIVE
Anleitung
Reinigungstuch
Bikini Cover
Batterie CR2032
Produktsicherheitshinweise:Hersteller
GPO GmbH
Wildmoos 9
82266 Inning
Germany
info@gp-optics.com

EU verantwortliche Person
GPO GmbH
Wildmoos 9
82266 Inning
Germany
info@gp-optics.com
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist
 

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