Um der Standaufsicht (Hauptrichter) zu helfen, die Position der Waffe in jagdlicher Gewehrhaltung zu kontrollieren, muss eine ca. 25 cm lange, ca. 3 cm breite Markierung (Streifen) dauerhaft auf der Anschlagseite der Schießjacke oder Schießweste angebracht sein (siehe DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift / Anschlagsarten Abb.7). Die orangefarbene Anschlagsmarkierung mit grüner Schrift und grünem Logo kann aufgebügelt oder aufgenäht werden.
| ID | 9791564 |
| URL | https://www.gunfinder.ch/items/9791564 |
| Zustand | Neu |
| Standort | 53175 Bonn, Deutschland |
| Verfügbarkeit | lieferbar |
| Versandkosten trägt | Käufer |