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Differenzbesteuerung

Aktualisiert am 20. Juli 2026

Die Differenzbesteuerung ist ein Verfahren der Umsatzbesteuerung nach § 25a UStG. Sie greift, wenn Händler gebrauchte Waren, Kunstgegenstände oder Sammlerstücke weiterverkaufen. Die Umsatzsteuer fällt dann nicht auf den gesamten Verkaufspreis an, sondern nur auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis – der Händler versteuert also nur seine Marge.

Für wen ist das wichtig?

  • Händler von Gebrauchtwaren (z. B. Waffen, Uhren, Elektronik)
  • Online-Plattformen und Einzelhändler, die Ware aus Privatbesitz weiterverkaufen
  • Käufer, die keine ausgewiesene Mehrwertsteuer auf der Rechnung erwarten sollten

Warum wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen?

Da die Steuer nur auf die Gewinnspanne berechnet wird, darf laut Gesetz keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden. Käufer können deshalb keine Vorsteuer geltend machen – das ist vor allem für Geschäftskunden wichtig zu wissen.

Welche Vorteile hat die Differenzbesteuerung?

  • Wettbewerbsvorteil für Händler: geringere Steuerlast auf gebrauchte Artikel
  • Günstigere Preise für Kunden: weil keine volle Umsatzsteuer aufgeschlagen wird
  • Einfachere Kalkulation beim Ankauf von Privatpersonen

Was steht auf der Rechnung?

Rechnungen zu differenzbesteuerten Artikeln enthalten einen Hinweis wie:

„Gebrauchtgegenstand / Sonderregelung nach § 25a UStG – keine Ausweisung der MwSt.“

Ein konkretes Beispiel:

  • Einkaufspreis: 800 €
  • Verkaufspreis: 1.000 €
  • Besteuert wird nur die Differenz: 200 €
  • davon 19 % USt ≈ 32 €
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