Waffenankauf auf Gunfinder
Der Ankauf ist die schnellste Möglichkeit, eine Waffe sicher und seriös zu verkaufen – ohne auf Angebote zu warten oder mit Interessenten zu verhandeln. Gerade für Erbwaffen ist das praktisch, wenn die Fachkenntnis fehlt. Wir arbeiten dafür mit professionellen, lizenzierten Waffenankäufern zusammen, die dir meist innerhalb von 1–2 Werktagen ein Angebot machen.
So läuft der Ankauf Schritt für Schritt
- Daten eingeben: Lade auf der Ankaufsseite ein paar Bilder deiner Waffe sowie Hersteller und Modell hoch. Weitere Angaben wie die Waffenbesitzkarte nehmen wir gerne mit auf.
- Angebot erhalten: Unsere Ankäufer prüfen deine Angaben und schicken dir in der Regel innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. Wir informieren dich per E-Mail; den Status siehst du jederzeit in deinem Profil unter Sofortverkäufe → Verwalten.
- Angebot annehmen: Sagt dir das Angebot zu, nimmst du es in deinem Profil an und gibst uns die Abholadresse, ein Wunschdatum und deine IBAN für die Überweisung.
- Abholung: Ein auf Waffen spezialisierter Kurier holt die Waffe am vereinbarten Tag ab. Eine Auftragsbestätigung als PDF legen wir in deinem Profil ab – du kannst sie ausdrucken und bei der Abholung unterschreiben lassen.
- Prüfung und Zahlung: Sobald die Waffe geprüft ist und alles in Ordnung ist, überweisen wir dir den vereinbarten Betrag – in der Regel noch am selben Tag.
- Behördengänge: Wir lassen die Waffe auf den Ankäufer übertragen und schicken dir anschließend die offizielle Übernahmebescheinigung als PDF.
- Waffe austragen lassen: Mit der Übernahmebescheinigung und deiner Waffenbesitzkarte meldest du das Überlassen bei deiner Waffenbehörde – das geht meist auch per Post. Mehr dazu unten.
Wer kauft meine Waffe?
Für den An- und Verkauf von Waffen sind spezielle Lizenzen erforderlich. Wir stellen sicher, dass alle nötigen Waffenhandelslizenzen vorliegen und für dich einsehbar sind. Im Ankaufsprozess werden sie dir direkt angezeigt; über den Link „Wer kauft meine Waffe?“ kannst du sie ansehen und als PDF herunterladen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Du benötigst zwei Dokumente: die Waffenbesitzkarte, auf der die Waffe eingetragen ist, und das Stammdatenblatt – einen Auszug aus dem Nationalen Waffenregister.
Wo bekomme ich das Stammdatenblatt?
Schreibe deiner Waffenbehörde eine kurze E-Mail mit dem Hinweis, dass du für die zu verkaufende Waffe das Stammdatenblatt benötigst. Die meisten Behörden senden es dir noch am selben Tag zu. Wichtig: Schwärze das Dokument nicht – wir benötigen alle Angaben. Das Stammdatenblatt lädst du bequem in deinem Profil hoch.
Wie kommt der Preis für meine Waffe zustande?
Unser Angebot weicht in der Regel vom Preis auf dem Privatmarkt ab. Das hat mehrere Gründe: Private Verkaufspreise sind meist Verhandlungspreise mit einem Spielraum von oft 20–30 %. Außerdem wird der Wert einer Waffe emotional häufig zu hoch eingeschätzt. Und schließlich lagern wir angekaufte Waffen oft über Monate, bis sich ein Käufer findet – auch diese Kosten fließen ins Angebot ein.
Den Wert bestimmen vor allem:
- Zustand und Funktionstüchtigkeit
- Hersteller und Modell
- Kaliber
- Nachfrage oder Seltenheit
- Alter
- vorhandenes Zubehör oder fehlende Komponenten
Ist auf der Waffe ein Zielfernrohr montiert oder eine Montage vorhanden, ist das kein Problem – wir berücksichtigen es im Angebot.
Wie muss ich die Waffe verpacken?
Packe die Waffe stoßfest in einen festen Karton und polstere sie gut aus, zum Beispiel mit alten Handtüchern oder Decken. Sitzt noch ein Zielfernrohr auf der Waffe, polstere besonders sorgfältig gegen Schläge und Verrutschen. Der Karton muss nicht gekennzeichnet werden – die Versandlabels bringt der Logistiker an.
Wichtig: Meldung bei der Behörde
Nach dem Verkauf schicken wir dir die Übernahmebescheinigung. Das Überlassen deiner Waffe musst du innerhalb von 14 Tagen bei deiner zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die Frist beginnt am Tag der Abholung. Die Behörde trägt die Waffe daraufhin aus deiner Waffenbesitzkarte aus. Dafür reichst du ein:
- Übernahmebescheinigung
- Waffenbesitzkarte
- das Behördenformular „Anzeige zur Überlassung von Waffen/Waffenteilen“
Welche Waffenbehörde ist für mich zuständig?
Da der Vollzug des Waffengesetzes Ländersache ist, sind je nach Wohnort unterschiedliche Stellen zuständig – meist die Kreisverwaltung, das Ordnungsamt oder die zuständige Polizeidirektion. Ein Hinweis steht auch in deiner Waffenbesitzkarte. Findest du online nichts, hilft ein Anruf beim örtlichen Ordnungsamt – oder du meldest dich kurz bei uns.
Kann ich auch ins Ausland verkaufen?
Innerhalb Deutschlands ist der Aufwand überschaubar. Beim Export ins Ausland gelten zusätzlich die Vorschriften des Ziellandes, und du brauchst weitere Dokumente – etwa den Europäischen Feuerwaffenpass sowie eine Aus- und Einfuhrbewilligung. Weil der Aufwand für Privatpersonen sehr groß ist, empfiehlt sich hier die Abwicklung über einen Händler.