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Erbwaffen

Aktualisiert am 20. Juli 2026

Waffen werden oft vererbt – und die Erben stehen dann unvorbereitet vor der Frage, was mit ihnen geschehen soll. Hier findest du die wichtigsten Infos zu Erbwaffen im Überblick.

Was gilt, wenn du eine Waffe erbst?

Als Erbe ist es grundsätzlich dein Recht, Waffen und Zubehör aus dem Nachlass zu übernehmen. Damit ist allerdings ein hoher administrativer Aufwand verbunden.

Zunächst bist du verpflichtet, die für dich zuständige Waffenbehörde über die Erbschaft zu informieren. Schon das Vergessen dieser Meldung ist mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bedroht.

Anschließend klärst du, ob der Erblasser zum Besitz der Waffen berechtigt war – etwa über Waffenschein, Waffenbesitzkarte oder Jagdschein (bei freien Waffen entfällt das). Ist das der Fall, darfst du die Waffen behalten, musst aber selbst die entsprechenden Dokumente beantragen. Dafür hast du ab der Erbschaftsannahme in der Regel nur einen Monat Zeit. Versäumst du die Frist und behältst die Waffen dennoch, droht erneut ein Bußgeld in genannter Höhe – und die Behörde könnte deine Zuverlässigkeit infrage stellen, die wiederum Voraussetzung für die WBK ist.

Bekomme ich als Erbe eine Waffenbesitzkarte?

Grundsätzlich ja – solange du keinem Waffenverbot unterliegst. Hast du bereits eine Waffenbesitzkarte, müssen die Waffen nur auf dich registriert werden.

Ein Bedürfnis musst du im Erbfall nicht nachweisen. Kannst du allerdings keine Sachkunde nachweisen, musst du die Waffen unbrauchbar machen lassen. Bist du Mitglied in einem Schützenverein, Sammler oder Jagdscheininhaber, sind Bedürfnis und Sachkunde gegeben – dann darfst du die funktionstüchtige Erbwaffe behalten.

Für welche Waffen brauche ich eine Waffenbesitzkarte?

Eine Waffenbesitzkarte ist unter anderem erforderlich für:

  • halbautomatische Kurz- und Langwaffen
  • Einzellader und Repetierer (als Kurz- und Langwaffen)
  • Schrotflinten
  • Druckluftwaffen mit mehr als 7,5 Joule

Es gibt drei Waffenbesitzkarten:

  • Grüne WBK: die Standardkarte für generell erlaubnispflichtige Waffen. Nach einem Voreintrag solltest du die Waffe binnen eines Jahres erwerben, sonst verfällt der Eintrag. Jäger erhalten die grüne Variante.
  • Gelbe WBK: für Sportschützen, beschränkt auf bestimmte Waffen wie Einzellader, mehrschüssige Repetierlangwaffen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen und Perkussionswaffen samt zugehöriger Munition. Für andere erlaubnispflichtige Waffen (z. B. halbautomatische Pistolen) ist eine grüne WBK mit Voreintrag nötig.
  • Rote WBK: für Sachverständige und Waffensammler, für Schusswaffen eines bestimmten Sammelgebiets.

Wichtig: Eine WBK berechtigt zum Erwerb und Besitz, nicht zum Führen in der Öffentlichkeit – dafür braucht es einen Waffenschein.

Muss ich Erbwaffen unbrauchbar machen?

Nein, sofern du selbst eine Berechtigung zum Besitz funktionstüchtiger Waffen hast. Entscheidest du dich dennoch dafür, musst du die Unbrauchbarkeit deiner Behörde nachweisen und mit Kosten rechnen. Erlaubnispflichtige Munition überlässt du entweder einem Berechtigten oder lässt ihr Gefahrenpotenzial reduzieren.

Darf ich Erbwaffen verkaufen?

Als Erbe bist du rechtmäßiger Eigentümer der Erbwaffen – ob funktionstüchtig oder unbrauchbar gemacht. Du darfst einzelne Waffen oder ganze Sammlungen verkaufen. Eine Durchsicht und Reinigung erhöhen den Wert, und Sammler entscheiden sich oft gleich für ein ganzes Sortiment.

Ob du privat verkaufst oder den Verkauf einem Händler überlässt, ist rechtlich einerlei – solange die Regeln zur Weitergabe von Feuerwaffen eingehalten werden. Willst du den Aufwand vermeiden, ist der Waffenankauf über einen Händler die einfachste Lösung. Vorsicht ist beim Export ins Ausland geboten: Hier treffen viele in- und ausländische Vorgaben aufeinander, sodass sich die Abwicklung über einen Händler empfiehlt.

Wie werden Erbwaffen versandt?

Der Versand von Waffen ist möglich, darf aber nur von dazu befugten Transportunternehmen durchgeführt werden, die bei der Übergabe die Berechtigung des Empfängers sicherstellen. Munition muss immer getrennt von der Waffe versandt werden. Als Privatperson kannst du solche Spezialspediteure oft nicht selbst beauftragen – dann bleibt die persönliche Übergabe oder der Weg über einen Händler. Mehr dazu in unserem Leitfaden zum Versand von Waffen.

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