Angesichts des teilweise ausgerufenen Lockdown ist die Verunsicherung im Alltag groß. Dass die Jagd an sich systemrelevant ist, wurde bereits im Frühjahr festgestellt- nicht nur angesichts der sich in Besorgnis erregendem Ausmaß ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest (ASP). Wie sieht es nun bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden aus? Naturgemäß ist es beim Jagen eigentlich einfach, die grundsätzlichste aller Regelungen “1,5 Meter Abstand halten” einzuhalten. Ein enges Zusammenstehen bei der Einweisung ist vermeidbar, wie sieht es jedoch mit dem gemeinsamen Schüsseltreiben aus? Und was ist zu tun, wenn man Hilfe beim Bergen des Wilds braucht? Wir haben einmal die wichtigsten Infos zusammengefasst.
(Stand 05.11.20)
Allgemeine, bundesweite gültige Beschränkungen:
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern soll eingehalten werden, sofern dies möglich ist.
- Muss der Mindestabstand unterschritten werden, sollten unbedingt Masken getragen werden.
- Wie bei Restaurantbesuchen muss Dokumentiert werden wer gemeinsam in einem Auto gesessen hat- und wer bei den Jagden teilgenommen hat.
- Auf Schüsseltreiben und das Legen der Strecke soll verzichtet werden.
In den einzelnen Ländern gibt es mitunter spezielle Regeln:
Baden-Württemberg:
- Drückjagden sind erlaubt.
- Bei Jagden zwischen 10 bis 100 Teilnehmer muss in der Regel ein Hygienekonzept erstellt werden.
- Kommunen und Landkreise können Allgemeinverfügungen erlassen, die hinsichtlich der Personenzahlen, die zugelassen sind, von der Corona-VO des Landes (nach unten) und anderen Regelungen abweichen können.
Bayern:
- Derzeit sind Drückjagden für Privatpersonen verboten, denn in Bayern besteht derzeit ein generelles Veranstaltungsverbot. Allerdings steht das Landwirtschaftsministerium im engen Austausch mit dem Gesundheitsministerium um die gerade auf Schwarzwild notwendige Drückjagden zu ermöglichen.
Berlin:
- Drückjagden im Bundesland Berlin sind erlaubt, allerdings auf 100 Teilnehmer begrenzt.
Brandenburg
- Drückjagden sind erlaubt, sofern sie zur Erfüllen des Schalenwildabschusses notwendig sind.
Bremen
- Es gibt keine Drückjagden in Bremen.
Hamburg
- Drückjagden sind erlaubt.
- Es besteht allerdings ein Beherbergungsverbot.
Hessen
- Drückjagden müssen durch das örtlichen Gesundheitamt genehmigt werden.
- Eine Personenobergrenze gibt es nicht.
- Das Beherbergungsverbot gilt nicht für Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd.
Mecklenburg-Vorpommern
- Drückjagden sind erlaubt.
- Beherbergungsverbot gilt nicht für die Teilnehmer von Drückjagden und Treibjagden.
- Es gilt ein allerdings en Einreiseverbot. Ausnahme: Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter und Inhaber von entgeltlichen Jahresjagderlaubnissen. „Normale“ Jagdgäste dürfen nicht einreisen.
Niedersachsen
- Drückjagden sind grundsätzlich erlaubt.
- Einer vorherigen Genehmigung bedarf es nicht, jedoch sind die Vorgaben der „Corona-Verordnung“ streng einzuhalten.
- Treibjagden auf Niederwild unterliegen als Veranstaltungen hingegen der vorherigen Genehmigungspflicht durch die zuständigen Behörde.
Nordrhein-Westfalen
- Drückjagden sind erlaubt.
- Die Jagdgesellschaft ist in einzelne Gruppen von maximal 5 Personen einzuteilen (Anstellergruppen). Die Teilnehmer dieser Gruppen müssen namentlich dokumentiert werden.
Rheinland-Pfalz
- Gesellschaftsjagden sind zulässig.
- Kein Einzelantrag bei den Ordnungsbehörden erforderlich.
- keine Personenobergrenzen.
Saarland
- Drückjagden sind erlaubt, müssen jedoch vorher bei der örtlichen Polizeibehörde gemeldet werden.
Sachsen
- Drückjagden sind unter Einhaltung der Hygienekonzepte möglich.
- Eine gesonderte Genehmigung der Hygienekonzepte durch die Gesundheitsämter ist nicht erforderlich. Sofern in den Landkreisen über die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung hinausgehende Allgemeinverfügungen zu Corona erlassen werden, sind diese zu beachten.
- Das Sozialministerium hat die vier anerkannten Vereinigungen der Jäger in Sachsen, die Landkreise und Kreisfreien Städte und die Mitglieder des ASP-Krisenstabs des Sozialministeriums über diese Regelungen informiert.
Sachsen-Anhalt
- In Sachsen-Anhalt besteht aktuell noch keine eindeutige Drückjagdregelung.
Thüringen
- Drückjagden sind erlaubt.
- Beherbergungsverbot gilt jedoch auch für die Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd.
Schleswig-Holstein
- Drückjagden sind erlaubt.
- Maximal sind 100 Teilnehmer zuglassen.